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Preisliste |
Hier
ein kurzer Überblick über die von uns
angebotenen Leistungen und Preise
Durch einen Klick auf die entsprechende Fahrzeugklasse
gelangst Du zur Preisübersicht
Klasse:
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B ] [ BE ] [
A ] [ A1 ] [
M ] [ Mofa ]
[ L ] [ T ]
[ C ] [
CE ] |
| gültig
ab 19. April 2011, alle Preise in Euro inkl. gesetzl.
MwSt. |
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| Klasse
B (PKW)
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht
mehr als 8 Sitzplätzen außer dem
Führersitz (auch mit Anhänger bis
750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe
der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen
Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr
als 3.500 kg).
ab
17 Jahren (Begleitetes Fahren = Klasse BF17),
ab 18 uneingeschränkt
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Informationen zu den einzelnen Klassen erhalten
Sie hier
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| Grundbetrag
Klasse B
Bei
gleichzeitiger Anmeldung für mehrere
Klassen, wie Beispielsweise B+BE, B+A oder
B+BE+A, gelten gesonderte Angebote.
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210,-
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| Sonderfahrten
zu je 45 min |
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Dämmerung
/ Dunkelheit |
50,- |
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| Klasse
BE (Anhänger)
Eine
Kombination der Klasse B (Kraftwagen bis 3,5
t zulässige Gesamtmasse) und Anhänger
mit mehr als 750 kg Gesamtmasse.
Voraussetzung
ist die Klasse B, ein theoretischer Teil ist
daher nicht erforderlich.
ab
17 Jahren (Begleitetes Fahren = Klasse BEF17),
ab 18 uneingeschränkt.
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| Grundbetrag
Klasse BE
Bei
gleichzeitiger Anmeldung für mehrere
Klassen, wie Beispielsweise B+BE, B+A oder
B+BE+A, gelten gesonderte Angebote.
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50,-
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| Sonderfahrten
zu je 45 min |
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Dämmerung
/ Dunkelheit |
50,- |
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| Klasse
A (Motorrad)
A
(unbeschränkt) leistungsunbeschränkte
Krafträder mit oder ohne Beiwagen. Direkteinstieg
mit 25 Jahren möglich.
A
(beschränkt) ab 18 Jahre: Führen
von Krafträdern bis 25 kW, nicht mehr
als 0,16 kW/kg. Die Berechtigung zum Führen
leistungsunbeschränkter Krafträder
wird erst nach mind. zwei Jahren Fahrerfahrung
erteilt.
Mindestalter:
18 Jahren
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| Grundbetrag
Klasse A
Bei
gleichzeitiger Anmeldung für mehrere
Klassen, wie Beispielsweise A+B oder A+B+BE,
gelten gesonderte Angebote.
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285,-
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| Sonderfahrten
zu je 45 min |
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Dämmerung
/ Dunkelheit |
50,- |
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| Klasse
A1 (Leichtkrafträder)
Der
Führerschein A1 ist gültig für
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum
von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung
von nicht mehr als 11 kW (Leichtkraftrad).
(Außerdem bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres max. 80 km/h).
Mindestalter:
16 Jahren
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| Grundbetrag
Klasse A1
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180,-
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| Sonderfahrten
zu je 45 min |
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Dämmerung
/ Dunkelheit |
50,- |
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| Grundbetrag
Klasse M
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150,-
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| Mofa-Ausbildung
Die
Mofa Prüfbescheinigung kostet Pauschal
100,- ohne TÜV (19,- €) und ohne
Lehrmaterial (20,- €).
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100,-
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| Klasse
L (Traktor, leicht)
Zugmaschinen
(Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft
bis 32 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit,
auch mit Anhängern (dann Höchstgeschwindigkeit
25 km/h); Stapler (auch mit Anhänger)
und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25
km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Mindestalter:
16 Jahre
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| Grundbetrag
Klasse L
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150,-
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| Klasse
T (Traktoren, schwer)
Land-
oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit
Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht
mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit).
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit
Anhänger
Mindestalter:
16 Jahre
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur
Zugmaschinen bis 40 km/h.
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| Grundbetrag
Klasse T
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180,-
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| Klasse
C (LKW)
Kraftwagen
über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
(nach oben keine Beschränkung) auch mit
Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre
Für Führer im gewerblichen Güterverkehr
ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige
Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr
als 7,5 t beträgt
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| Grundbetrag
Klasse C
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200,-
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| Sonderfahrten
zu je 45 min |
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Dämmerung
/ Dunkelheit |
80,- |
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Klasse
CE (LKW mit Anhänger)
Kraftwagen
über 3,5 t zulässige Gesamtmasse
(nach oben keine Beschränkung) und Anhänger
über 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter:
18 Jahre
Für Führer im gewerblichen Güterverkehr
ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige
Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr
als 7,5 t beträgt.
Vorbesitz
Führerscheinklasse C notwendig
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| Grundbetrag
Klasse CE
|
250,-
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| Sonderfahrten
zu je 45 min |
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Dämmerung
/ Dunkelheit |
80,- |
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